Berlin aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen, ist reizvoll – gleichzeitig gehört die Hauptstadt zu den anspruchsvolleren Regionen für Drohnenflüge in Deutschland. Flughafennähe, dicht bebaute Wohngebiete, Regierungsgebäude, Menschenansammlungen, Naturschutzflächen und weitere geschützte Bereiche sorgen dafür, dass ein spontaner Start nicht überall möglich ist.
Wer eine Drohne in Berlin fliegen möchte, sollte deshalb vor jedem Start prüfen, welche Regeln am konkreten Standort gelten. Entscheidend sind neben den allgemeinen EU-Drohnenregeln insbesondere die sogenannten geografischen Gebiete beziehungsweise Geozonen. Diese können den Drohnenbetrieb einschränken oder von zusätzlichen Genehmigungen abhängig machen.
Vor dem Start: Fluggebiet in Berlin prüfen
Die wichtigste Vorbereitung ist ein Blick auf die aktuelle Drohnenkarte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul). Dort werden geografische Gebiete und damit verbundene Einschränkungen dargestellt. Gerade in Berlin sollte diese Prüfung unmittelbar vor dem geplanten Flug erfolgen, da neben dauerhaft geschützten Bereichen auch zeitlich begrenzte Luftraumbeschränkungen bestehen können.
Drohnenkarte und Informationen auf dipul
Besondere Aufmerksamkeit ist unter anderem in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen sowie bei Wohngrundstücken, Krankenhäusern, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und anderen sensiblen Einrichtungen erforderlich. Für einzelne Bereiche können Genehmigungen oder Zustimmungen notwendig sein.
Berlin hat besondere Luftraumbeschränkungen
Eine Besonderheit der Hauptstadt ist das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 Berlin. Dieses umfasst einen besonders sensiblen Bereich des Berliner Luftraums. Für Drohnen gelten dort spezielle Vorgaben. Es existiert eine Allgemeinverfügung für bestimmte UAS-Flüge durch dieses Gebiet, deren Voraussetzungen vor einem Flug genau geprüft werden müssen.
Darüber hinaus können temporäre Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet werden, beispielsweise im Zusammenhang mit besonderen Veranstaltungen oder Sicherheitslagen. Die DFS weist darauf hin, dass ein Einflug in ein aktives Flugbeschränkungsgebiet ohne erforderliche Durchfluggenehmigung nicht zulässig ist. Deshalb reicht es nicht aus, einen Standort einmalig zu überprüfen und davon auszugehen, dass dort dauerhaft dieselben Bedingungen gelten.
Welche allgemeinen Regeln gelten für Drohnen?
Für die meisten privaten und viele gewerbliche Drohnenflüge ist die EU-Betriebskategorie „Open“ relevant. Sie ist wiederum in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Drohne, ihrer Klassifizierung und dem geplanten Einsatz ab.
Grundsätzlich gilt in der offenen Kategorie eine maximale Flughöhe von 120 Metern über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Die Drohne muss normalerweise in direkter Sichtweite des Piloten bleiben. Über Menschenansammlungen darf nicht geflogen werden. Darüber hinaus muss der Pilot sicherstellen, dass die Drohne technisch in einem Zustand ist, in dem der geplante Flug sicher durchgeführt werden kann.
Auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den grundlegenden Voraussetzungen für den Drohnenbetrieb. Je nach Drohne beziehungsweise Ausstattung kann außerdem eine Registrierung des Betreibers erforderlich sein. Das betrifft grundsätzlich Drohnen ab 250 Gramm sowie auch leichtere Drohnen mit Kamera oder anderen Aufzeichnungssensoren, sofern sie nicht unter die entsprechende Spielzeug-Ausnahme fallen.
Menschen, Wohngebiete und Privatsphäre beachten
Berlin ist dicht besiedelt. Selbst wenn ein Flug aus luftrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich erscheint, müssen deshalb weitere Aspekte berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist der Schutz unbeteiligter Personen. Welche Abstände eingehalten werden müssen, hängt unter anderem von der Unterkategorie und Drohnenklasse ab. In der Unterkategorie A3 gilt beispielsweise ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
Hinzu kommen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Eine technisch mögliche Kameraaufnahme bedeutet nicht automatisch, dass Personen, private Grundstücke oder Wohnungen beliebig aufgenommen und die Bilder anschließend veröffentlicht werden dürfen. Gerade bei Foto- und Videoaufnahmen in dicht bebauten Stadtteilen sollte deshalb bereits bei der Flugplanung berücksichtigt werden, was sich im Sichtfeld der Kamera befindet.
Flughäfen und Kontrollzonen
Besonders streng sind die Vorgaben rund um Flughäfen. Berlin liegt im Einflussbereich des Flughafens BER und dessen Kontrollzone. Für Aufstiege innerhalb einer Kontrollzone kann eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich sein. Zusätzlich können je nach geografischem Gebiet weitere Genehmigungen notwendig werden. Die konkrete Situation sollte deshalb immer anhand des tatsächlichen Start- und Flugortes geprüft werden.

Wetter, Sicht und technische Kontrolle
Nicht nur rechtliche Vorgaben entscheiden darüber, ob ein Flug durchgeführt werden sollte. Vor jedem Start gehören auch Wetterbedingungen und der technische Zustand der Drohne auf die Checkliste.
Akkus sollten ausreichend geladen und unbeschädigt sein. Propeller müssen fest sitzen und dürfen keine Risse oder Verformungen aufweisen. Auch Steuerung, GPS, Sensoren, Kamera und gegebenenfalls die direkte Fernidentifizierung sollten kontrolliert werden. Die EASA verlangt ausdrücklich, dass Piloten vor dem Flug sicherstellen, dass das UAS für den geplanten Flug geeignet und in einem sicheren Zustand ist.
Starker Wind ist insbesondere zwischen Gebäuden problematisch. Häuserschluchten können zu Turbulenzen und schwer vorhersehbaren Windverhältnissen führen. Auch schlechte Sicht, Regen oder extreme Temperaturen können einen sicheren Betrieb beeinträchtigen.
Was tun, wenn die Drohne defekt ist?
Zeigt eine Drohne technische Auffälligkeiten, sollte sie nicht weiter betrieben werden, bis die Ursache geklärt ist. Das gilt beispielsweise bei beschädigten Propellern, ungewöhnlichen Motorgeräuschen, Problemen mit dem Gimbal, GPS-Aussetzern, Fehlermeldungen, instabilem Flugverhalten, beschädigten Akkus oder nach einem Absturz beziehungsweise einer stärkeren Kollision.
Eine äußerlich kaum sichtbare Beschädigung kann bereits Auswirkungen auf Sensoren, Motoren, Arme oder die Flugsteuerung haben. Nach einem Unfall sollte die Drohne daher kontrolliert und bei unklaren Schäden fachgerecht geprüft beziehungsweise repariert werden. Ein kurzer Funktionstest ersetzt bei einem möglichen strukturellen oder elektronischen Schaden keine zuverlässige Fehlerdiagnose. Die Grundregel ist einfach: Nur eine technisch einwandfreie Drohne gehört in die Luft. Auch die europäischen Betriebsvorschriften verpflichten den Piloten dazu, vor dem Start die sichere Flugfähigkeit zu überprüfen.
Check vor jedem Drohnenflug in Berlin
Vor dem Start sollten mindestens Fluggebiet und aktuelle Geozonen, mögliche temporäre Beschränkungen, erforderliche Genehmigungen, Registrierung und Versicherungsstatus, Kompetenznachweis, Wetter und Wind sowie Akku, Propeller und allgemeiner technischer Zustand geprüft werden. Ebenso wichtig sind ausreichende Abstände zu unbeteiligten Personen und die Frage, ob durch Kameraaufnahmen Rechte Dritter berührt werden.
Gerade in Berlin können sich auf engem Raum mehrere Einschränkungen überschneiden. Deshalb sollte die Flugfreigabe für jeden Standort und jeden Flugtag neu geprüft werden. Die dipul-Drohnenkarte bietet dafür eine zentrale Anlaufstelle und zeigt die relevanten geografischen Gebiete für den geplanten Einsatz an.